Marco Tarsia

Die GmbH-Abzocke mit Überweisungsträgern

Die Masche ist alt, scheint aber nach wie vor die Portokosten zu rechtfertigen. Eine neue Gesellschaft wird im Handelsregister eingetragen, dieser Umstand in dessen elektronischer Form für jedermann öffentlich zugänglich publiziert und schon schlagen die unseriösen Glücksritter zu. An die Adresse der gerade frisch entstandenen Gesellschaft wird ein “Angebot” versandt, das einer Rechnung mit angehängten Zahlschein verdammt ähnlich sieht. Für den der Deutschen Sprache mächtigen findet sich aber im Kleingedruckten der “Rechnung” dann aber der Hinweis, dass es sich um ein Angebot zur Veröffentlichung des Registertextes zum Beispiel auf einer zweifelhaft nützlichen Internetseite oder in einem Druckerzeugnis äußerst fragwürdigen wertes handelt. Aus aktuellem Anlass ein paar Beispiele… Die mit 100 britischen Pfund kapitalisierte Direkt Info-Marketing Ltd. mit Sitz in Berlin offeriert mit den außer der Überschrift “Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen” neben dem restlichen kleinen Text auch noch groß geschrieben Worten “Zahlbar innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt.” die Veröffentlichung des Textes aus der öffentlichen Bekanntmachung für 24 Monate auf ihrer Seite gewerberegister-info.de für nur € 588,81. Als Papier wählt die Firma hierfür ein stark an eine Rechnung erinnerndes Formular mit einem Überweisungsträger zum Abtrennen. Das Impressum der Website enthält natürlich weder den vertretungsberechtigten Geschäftsführer, noch die Daten der ausländischen Limited – dafür aber eine Telefonnummer unter der man nachfragen kann. Das ganze läuft ab wie immer, die Telefonistin ist “gerade neu” und hat keine Ahnung, für welche Firma sie da arbeitet. Den vollen Namen der Geschäftsführerin kennt sie auch nicht, und nachfragen kann sie nicht, weil die “gerade im Meeting” ist. Ich verzichte auf das Angebot eines Rückrufes und recherchiere lieber selbst – danke.

Das “Allgemeines Gewerberegister” in Nürnberg bietet die Aufnahme in die “Onlinedatenbank” allgemeines-gewerberegister.de bei automatischer Verlängerung für jährlich € 490,28 an. Hier finden sich zwar ausführliche AGB in denen sogar geregelt ist, wo überall die “AGR UG (Haftungsbeschränkt)” ihre Kunden verklagen kann, dafür fehlt aber wieder ein Impressum mit einem Vertretungsberechtigten oder den Daten der angeblichen AGR UG – die anscheinend zum Tag des “Angebotes” am 31.03.2009 selbst noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist. Hier handelt also jemand im Namen einer Gesellschaft, die noch gar nicht existiert.

Die im Deutschen Handelregister nicht gefundene “WEKA Design Ltd.” mit angeblichem Sitz in Berkshire und Ludwigshafen offeriert den “bereits u.a. im Bundesanzeiger erschienen” Text 12 Monate lang auf der Internetseite bundesweites-gewerberegister.net zu veröffentlichen. Um Überweisung von € 490,50 in den nächsten 10 Tagen wird gebeten und in großen Lettern “Bitte beachten Sie, dass eine Veröffentlichung erst nach Zahlungseingang erfolgen kann.” ergänzt. Der besondere Clou an diesem “Angebot” ist, dass es auf einem Formblatt mit einer angehängten EU-Standartüberweisung gedruckt ist. Hier soll nämlich die Zahlung direkt auf ein Konto in Österreich erfolgen. Die Website ist eine schlampig zusammenkonfigurierte Baustelle und enthält wie üblich kein richtiges Impressum.

Die Frankfurter Zweigniederlasung der mit 2000 Euro kapitalisierten “intermedianews s.a.r.l.” offeriert mit den beiden Geschäftsbereichen CRHCentral-Register-Handel” und BAZBranchen von a-bis-z” ebenfalls auf einem Vordruck im Rechnungs-Look mit Überweisungsträger und den Hinweisen auf das Angebot in entweder lichtgrau oder winziger Schriftgröße, die Veröffentlichung der Daten zu € 593,45 für zwei Jahre mit Verweis auf die AGB, in denen die automatische Verlängerung geregelt ist. In dieser Variante hängt der “Offerte” gleich noch ein Blatt mit einem “Registerauszug” der Daten an. Außerdem werden die Firmendaten zum Zeitpunkt der Angeboterstellung pauschal schon ein Mal in der Datenbank auf central-register-handel.de und www.branchen-a-bis-z.de aufgenommen. Man behält sich in den AGB vor, diese nach 90 Tagen zu entfernen, falls das Angebot nicht angenommen wird.

Da beruhigt es auch nicht, dass beim Blättern durch die bereits verkauften “Veröffentlichungen” die Ausbeute recht mager ausfällt. Immerhin trägt bereits ein einziger zahlender Kunde die Kosten für etwa 1000 neue Anschreiben. Bleibt nur zu wünschen, dass die Quote derer, die dieses “Geschäftsmodell” nicht durchschauen auf weit unter ein Promill sinkt.

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